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Einwilligung

Ohne Einwilligung verlässt kein personenbezogenes Merkmal das System. Das ist keine Einstellung, sondern die Vorgabe.

ohne Einwilligung
Gehashte E-Mail, Telefon, Adresse wird nicht gesendet
Klick-Kennungen (gclid, fbc, ttclid …) werden nicht gesendet
Besucherkennung entsteht gar nicht erst
Ereignis selbst geht, sofern die Plattform es aggregiert annimmt

Was deswegen nicht hinausging, steht mit Grund im Protokoll. Es verschwindet nicht still.

In dieser Reihenfolge: ein von der Seite gesetzter Wert (window.evoarConsent), dann Shopifys Customer Privacy API, dann das Consent-Werkzeug des Shops — CookieScript, Borlabs, Cookiebot, Usercentrics —, dann Google Consent Mode.

Findet sich nichts, wird nichts behauptet: Der Server wertet das als keine Einwilligung.

Jedes Ziel hängt an einem Signal. Welches, steht auf der jeweiligen Ziel-Seite unter „Grenzen und Eigenheiten”.

Es gibt einen Schalter, der die Einwilligungspflicht für einen Mandanten aufhebt. Er ist für Fälle gedacht, in denen die Rechtsgrundlage anderswo liegt.

Wer ihn umlegt, wird mit Namen und Zeitpunkt vermerkt. Bei einer Prüfung ist das die erste Frage, und sie sollte beantwortbar sein.

Klartext. E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden beim Empfang gehasht und der Klartext verworfen — er erreicht die Datenbank nicht. In der Oberfläche steht deshalb nur, ob ein Merkmal vorhanden ist, nie welches.